Kopf02

Das obere Salzachtal wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts von Zisterzienser Mönchen besiedelt, die dort das Kloster Maulbronn gründeten. Das obere Salzachtal war damals ein sumpfiges Waldgebiet, das wegen des daran vorbeiführenden Salzhandelsweges von Regensburg nach Frankfurt/Main auch Räubern Unterschlupf bot. Die dünne Besiedelung, Unwirtlichkeit und Wertlosigkeit des Geländes, sowie die Störung der HScheilbergerHoff02andelsstraße durch Räuber waren wohl die Gründe für den Bischof zu Speyer und die Grafen von Lomersheim hier eine Klostergründung zu initieren.

Mit der Klostergründung begann auch die Suche der Mönche nach geeigneten Weinbaulagen. Der Scheuelberg nördlich von Maulbronn als das feuchte Waldgebiet deutlich überragende Erhebung mit breitem Südhang bot sich dabei an. Man kann davon ausgehen, dass bereits in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts mit der Rodung des Südhanges des Scheuelbergs begonnen wurde. Jedenfalls wird bereits um 1250 der „Scheitelberger Hof“ als Weinlage des Klosters Maulbronn urkundlich erwähnt. Die Rodung wurde dabei nicht nur auf den Südhang des Berges beschränkt, sondern umfasste auch das nach Süden anschließende Flachland, so dass bereits zu dieser Zeit die Grundstruktur der heute noch vorhandenen Rodungsinsel des Scheuelberghofes entstand mit Weinbau am Südhang des Scheuelberges, Ackerbau und Grünlandbewirtschaftung am südlich angrenzenden Flachland und den dazugehörenden Wirtschaftsgebäuden mitten darin. Die Rodung im Flachlandbereich wurde im Laufe der Jahrhunderte noch vergrößert.

Für das Kloster Maulbronn stand dabei vor allem der Weinbau im Vordergrund. Die Kombination der Keuperböden mit dem vom Rheintal beeinflussten Kleinklima und der breite Südhang des Berges galten als besonders günstig für den Weinbau. Der Scheuelberghof war daher die einzige Weinlage, die während der gesamten Klosterzeit nie einem der zahlreichen Pfleghöfe des Klosters angegliedert, sondern immer dem Kloster bzw. dem Abt direkt unterstellt war.

Nach Reformation, Säkularisierung und dem 30-Jährigen Krieg wurden im Jahr 1649 die Mönche des Klosters endgültig vertrieben. Der Grundbesitz des Klosters ging in Staatsbesitz über und wurde der herzoglichen Klosterverwaltung unterstellt. Die herzogliche Klosterverwaltung veräußerte bzw. verpachtete die ehemaligen Klostergüter an Landwirte der Umgebung, die mit dem Weinbau wenig und mit der Kellerwirtschaft überhaupt nicht vertraut waren. Das Know-How der Mönche mit dem der Zisterzienserorden zu einem der größten Grundbesitzer Süddeutschlands wurden und ein Monopol in der Weinerzeugung aufgebaut hatten, ging weitgehend verloren. Für die Klostergüter bedeutete dies einen Wechsel in der Priorität vom Weinbau zur traditionellen landwirtschaftlichen Lebensmittelerzeugung und für den Scheuelberghof einen Übergang vom Schmuckstück des Klosters zu Armut und Not. So vorteilhaft die Keuperformationen des Stromberges und damit auch des Scheuelberges für den Weinbau waren, so wenig geeignet waren die Abschwemmung der Keuperverwitterungsböden für Ackerbau und Gründlandwirtschaft. Aus den noch vorhandenen Pachtverträgen aus dieser Zeit lassen sich erschütternde Schicksale der Pächter erkennen, die nicht in der Lage waren, die zur Pacht notwendigen Erträge zu erzielen, und damit den Repressalien der herzoglichen Klosterverwaltung ausgesetzt waren.

Die Probleme mit Verpachtung und Pächtern führten dazu, dass im Jahr 1819 die königlich württembergische Klosterverwaltung den Scheuelberghof an drei Brüder verkaufte. Aber auch dieser Schritt verbesserte die Situation des Scheuelberghofes nicht. Bereits 20 Jahre später war der Hof im Besitz von vier unabhängigen Bauern für die, die Finanzverwaltung im Jahr 1839 die steuerliche Aufspaltung in vier Einzelbetriebe vornahm, wobei für die Bewertung der Böden die Zuweisung in die üblichen acht Bodenklassen nicht möglich war. Der Boden wurde als so schlecht eingeschätzt, dass eine zusätzliche 9-te Bodenklasse vom Gemeinderat in Maulbronn für den Scheuelberghof geltend gemacht wurde.

Die extrem schlechte Einschätzung seiner Bodenqualität und damit die Wertlosigkeit seiner landwirtschaftlich genutzten Böden einerseits und die idyllische landschaftlich reizvolle Lage des Scheuelberghofes in seiner Rodungsinsel andererseits, führte in der Folgezeit dazu, dass die Zerstückelung des Hofes durch Realteilung und Teilverkäufe mit Ausnahme der Weinberge weitgehend ausblieb. Bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts war der landwirtschaftliche Teil wieder in einer Hand. Die Nöte der privaten, zum Teil nicht landwirtschaftlichen Besitzer bleiben jedoch erhalten und sind mit einer Reihe von Besitzerwechseln – teilweise im Zuge von Konkursverfahren –, dokumentiert. Die Notlagen zwangen die Besitzer dazu, das in der damaligen Zeit einzig wertvolle am Scheuelberghof, nämlich die Weinberge, Stück für Stück zu verkaufen. Im Jahr 1951 gehörte nur noch rund 70a (69,46 a) von der ca. 9 ha großen Weinberglage zum Grundbesitz des Scheuelberghofes, während die ca. 34 ha (33,45 ha) Ackerland, Grünland, Gebäudebestand und Verkehrsflächen dem Hof ungeteilt erhalten geblieben waren. mit dem Kauf des Hofes durch Heinrich Stammer im Jahr 1932 sowie durch Sonderbestimmungen für den Reichsnährstand im Dritten Reich und dann 1951 durch den Verkauf des Hofes an Christian Birkle kamen Stabilität und Kontinuität in die Besitzstruktur des Scheulberghofes. Hilfreich war hierbei auch, dass steigender Technikeinsatz die Probleme mit den schweren Böden des Hofes deutlich milderte. Der Hof ist heute zum größten Teil im Besitz der Erbengemeinschaf nach Christian Birkle und zu kleineren Teilen in Besitze einiger Mitglieder dieser Erbengemeinschaft.

Zunehmende Mechanisierung und der Strukturwandel in der Landwirtschaft führten in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts dazu, dass der Weinbau bei kleinparzellierten Weinbaulagen unrentabel wurde. Diese Entwicklung betraf und betrifft auch das Rebland des Scheuelberges. Eine Flurbereinigung der Weinberglage ist an einer fehlenden Beteiligung der Stadt Maulbronn und der Uneinigkeit der zahlreichen Besitzer 1989 gescheitert. den zu kleinen und teilweise steilen, mit Terrassenstrukturen belasteten Parzellen stellen die Besitzer den Weinbau nach und nach ein und überlassen die Grundstücke der natürlichen Sukzession. Um einer zunehmenen Verbuschung und späteren Bewaldung der Weinberglage entgegen zu wirken, hat die Familie Birkle daher die zum Verkauf oder zur Verpachtung anstehenden Parzellen der Weinberglage aufgekauft und/oder gepachtet und soweit ein rentabler Weinbau nicht mehr möglich war, diese Grundstücke zur Erhaltung der Kulturlandschaft extensiv beweidet, so dass heute neben der gesamten Acker- und Wiesenfläche der Rodungsinsel auch wieder 4,64 ha (also ca. die Hälfte der ehemaligen Weinbergfläche) wieder zum Scheuelberghof gehören bzw. von ihm bewirtschaftet werden.